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Rhesusprophylaxe

Rhesusnegative Mütter sollten routinemäßig in der 28. Schwangerschaftswoche
eine Rhesusprophylaxe als Spritze intramuskulär erhalten, um das Risiko für
eine Sensibilisierung des mütterlichen Blutes durch den Übertritt von roten
Blutkörperchen des Kindes zu verhindern.

Ausnahme: Der Kindsvater ist ebenfalls rhesusnegativ. Auch bei vaginalen Blutungen sowie bei invasiven Eingriffen wie z.B. einer Amniocentese (Fruchtwasserpunktion) oder Chorionzottenbiopsie sollte unbedingt eine Rhesusprophylaxe verabreicht werden.

Auch In den ersten 72 Stunden nach der Geburt sollte auf jeden Fall eine 2. Rhesusprophylaxe durchgeführt werden um sicher eine Sensiblisierung und Antikörperbildung gegen rhesuspositvie kindliche Erythrozyten zu vermeiden.

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