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PAP – der Test zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Der Krebsabstrich ist die wichtigste Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Beim zytologischen Abstrich werden von der Gebärmutterhalsoberfläche und aus dem Gebärmutterhalskanal Zellen mittels einer kleinen Bürste entnommen und zur weiteren Untersuchung ins zytologische Labor geschickt.

Durch diesen PAP-Abstrich kann der Arzt rechtzeitig Zellveränderungen identifizieren um bereits Vorstufen eines Gebärmutterhalskrebses zu erfassen. Die Abstrichuntersuchung wird bei Woman & Health einmal jährlich in manchen Fällen auch halbjährlich durchgeführt.

Das Untersuchungsergebnis wird in der Klassifikation nach Papanicolaou eingeteilt:

PAP I: normales Zellbild

PAP II: entzündliche, regenerative, metaplastische oder degenerative Veränderungen, normale Endometriumzellen

Pap I und II sind normale Befunde und werden in jährlichen Abständen kontrolliert.

PAP III: schwere entzündliche oder degenerative Veränderungen mit nicht sicher beurteilbarer Dignität (Gutartigkeit)

PAP III erfordert eine Entzündungsbehandlung oder Aufhellungsbehandlung mit lokalen Östrogenen sowie eine Kontrolle nach zirka zwei Wochen.

Bei anhaltendem Pap III ist eine HPV Virustypisierung sowie die histologische Abklärung mittels einer kleinen Probeentnahme vom Gebärmutterhals durchzuführen. Der histologische Befund entscheidet dann das weitere Vorgehen.

PAP IIID: Zellen einer leichten bis mäßigen Dysplasie (Krebsvorstufe CIN1-2); hier ist eine Abstrichwiederholung nach drei Monaten ausreichend; eine histologische Abklärung mittels Probeentnahme ist erst bei wiederholten Auftreten erforderlich.

Veränderungen und Krebsvorstufen am Gebärmutterhals sind praktisch immer durch eine Infektion mit HPV Viren bedingt. Da vor allem die Selbstheilung (so genannte Clearence) bei jungen Frauen jedoch sehr hoch ist, kann man bei einer leichten bis mäßiger Dysplasie heutzutage bis zu 1 - 2 Jahre eine mögliche Heilung abwarten, jedoch ist eine  3 - 6 monatige Kontrolle des Abstriches erforderlich.

Falls es zu keiner Ausheilung der Veränderung kommt oder eine hochgradige Krebsvorstufe vorliegt, muß jedoch eine Konisation durchgeführt werden.

PAP IIIG: Drüsen- oder Stromazellen des Endometriums nach der Menopause mit nicht sicher beurteilbarer Dignität.

Bei jungen Frauen erfolgt zunächst eine Probeentnahme; der histologische Befund entscheidet dann über die weitere Vorgangsweise.

Nach Eintritt der Menopause erfordert ein PAP IIIG die histologische Abklärung mittels fraktionierter Curettage und Gebärmutterspiegelung (Hysteroskopie) um eine Krebsvorstufe oder einen beginnenden Gebärmutterschleimhautkrebs (Endometriumkarzinom) auszuschließen.

PAP IV: Zellen einer mäßigen bis schweren Dysplasie oder eines Carcinoma in situ (CIN 2-3). Hier erfolgt auch bei PAP IV zunächst eine Probeentnahme und eine histologische Abklärung, die über die weitere Vorgangsweise entscheidet.

Während bei einer hochgradigen Krebsvorstufe (CIN III) sofort eine Konisation durchgeführt werden sollte, kann bei einer CIN II unter dreimonatlichen Kontrollen bis zu einem Jahr eine mögliche Selbstheilung abgewartet werden.

PAP V: Zellen eines vermutlich invasiven Zervixkarzinoms (Gebärmutterhalskrebs): Hier erfolgt nach einer Probeentnahme und weiterer Abklärung je nach Ausprägungsgrad eine sofortige Therapie.

Wird ein auffälliger Befund festgestellt, führen die Ärzte bei Woman & Health rasch eine genaue weiterführende Diagnostik durch. So kann die Art der Erkrankung, deren Ursache, Ausbreitung und Schweregrad exakt festgestellt werden und somit auch eine individuelle dem Krankheitsausmaß angepasste Therapie vorgeschlagen werden.

In jedem Fall wird der Patientin das Untersuchungsergebnis vom Woman & Health-Team etwa 2 Wochen nach erfolgtem Abstrich telefonisch mitgeteilt.

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